Erben und Steuern in Deutschland

Steuerklassen ab 2010

Wie für die Einkommensteuer gibt es für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verschiedene Steuerklassen. Damit wird der Grad der Verwandschaft zwischen Erblasser und Erben wie auch zwischen Schenker und Beschenktem berücksichtigt. In der Einteilung der Steuerklassen gibt es keine Änderungen zum bis 2008 gültigen Erbschaftsteuergesetz.

Die Werte des steuerpflichtigen Erwerbs wurden etwas erhöht und aufgerundet. Die Steuersätze bei Personen der Steuerklassen II und III wurden für die Jahre ab 2010 neu festgelegt und führen zu deutlich höheren Steuerbelastungen als vor der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform.

Steuersätze je nach Klasse
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Steuern in % bei Steuerklasse
I

Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel - bei Erbschaften auch Eltern und Großeltern
II

Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner - bei Schenkungen Eltern und Großeltern
III

Alle übrigen Erben, z. B. Lebenspartner, Tanten, Pflegekinder, Verlobte, Schwager und Zweckzuwendungen
bis 75 TEUR 7 15 30
bis 300 TEUR 11 20 30
bis 600 TEUR 15 25 30
bis 6.000 TEUR 19 30 30
bis 13.000 TEUR 23 35 50
bis 26.000 TEUR 27 40 50
über 26.000.000 EUR 30 43 50

 

 

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http://www.erben-und-steuern.de/steuerklasse.htm, aktualisiert: 05.08.2010

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