Wie für die Einkommensteuer gibt es für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verschiedene Steuerklassen. Damit wird der Grad der Verwandschaft zwischen Erblasser und Erben wie auch zwischen Schenker und Beschenktem berücksichtigt. In der Einteilung der Steuerklassen gibt es keine Änderungen zum bis 2008 gültigen Erbschaftsteuergesetz.
Die Werte des steuerpflichtigen Erwerbs wurden etwas erhöht und aufgerundet. Die Steuersätze bei Personen der Steuerklassen II und III wurden für die Jahre ab 2010 neu festgelegt und führen zu deutlich höheren Steuerbelastungen als vor der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform.
Steuersätze je nach Klasse | |||
---|---|---|---|
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs | Steuern in % bei Steuerklasse | ||
I Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel - bei Erbschaften auch Eltern und Großeltern |
II Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner - bei Schenkungen Eltern und Großeltern |
III Alle übrigen Erben, z. B. Lebenspartner, Tanten, Pflegekinder, Verlobte, Schwager und Zweckzuwendungen |
|
bis 75 TEUR | 7 | 15 | 30 |
bis 300 TEUR | 11 | 20 | 30 |
bis 600 TEUR | 15 | 25 | 30 |
bis 6.000 TEUR | 19 | 30 | 30 |
bis 13.000 TEUR | 23 | 35 | 50 |
bis 26.000 TEUR | 27 | 40 | 50 |
über 26.000.000 EUR | 30 | 43 | 50 |
Verantwortlich im Sinne des § 5 des Telemediengesetzes (TMG):
Dr. Thomas Schulze, Neustädter Straße 1, 06467 Hoym; Fon: 0171 7375058
Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität! Keine Steuer- und Rechtsberatung! Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Folgen, die durch die Nutzung des angebotenen Wissensstoffes entstehen, sind ausgeschlossen. Keine Haftung für den Inhalt externer Links.
Copyright © 2009 - 2010 Dr. Thomas Schulze. Alle Rechte vorbehalten/All rights reserved.
http://www.erben-und-steuern.de/steuerklasse.htm, aktualisiert:
05.08.2010
Template by Seo Templates