Erben und Steuern

Deutschland, Weihnachten 2008

Anlass für Geschenke - auch Bundespräsident Horst Köhler beschenkt die Bundesbürger. Er setzt einen vorläufigen Schlusspunkt unter die Erbschaft- und Schenkungsteuerreform und das neue Erbschaftsteuergesetz in Kraft. Nun haben Sie die Bescherung!

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen ab 2009 alle Vermögensarten steuerlich zu ihrem Verkehrswert erfasst werden.

"Hätte man nur die Wahl zwischen dem vorliegenden Beschluss und der Abschaffung der Erbschaftsteuer, wäre sogar eine Abschaffung dieser Steuer das kleinere Übel". (Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zitiert in FTD.de, 12.11.2008)

Führende Steuerrechtler warnten Horst Köhler davor, das Gesetz zu unterzeichnen. Gerade das Ziel der steuerlichen Gleichbehandlung sei mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform verfehlt worden. Der Steuerrechtler Joachim Lang hatte laut "Wirtschaftswoche" den Bundespräsidenten Horst Köhler aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. "Noch nie habe er in so krasser Form erlebt, dass ein Gesetz offensichtlich gegen die Verfassung verstoße", wird er zitiert. Die Haltefristen beim Wohneigentum und bei Betriebsvermögen seien mit der Erbrechtsgarantie unvereinbar. Der Heidelberger Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof sieht - ebenfalls laut "Wirtschaftswoche" - Verstöße gegen die Eigentums,- Berufs- und Unternehmerfreiheit.

Deutschland 2009

Jeder Steuerpflichtige wird auch weiterhin rechnen (müssen), wieviel Geld er für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zusätzlich sparen muss.

Wer nicht das Geld für die Steuern, sondern die Steuern selbst sparen will, dem bleiben im Großen und Ganzen zwei Möglichkeiten:

  1. die (neuen) steuerlichen Unterschiede zwischen den Steuerklassen, Steuerfreibeträgen, Wertansätzen auszunutzen, um das Vermögen steuergünstig auf die Vermögensarten zu verteilen und
  2. die Unterschiede zwischen den Staaten auszunutzen, um das Vermögen oder zumindest Teile des Vermögens in jene Staaten zu verlagern, die günstigere Erbschaftsteuergesetze bieten.

 

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Zum Hintergrund

Bundesverfassungsgericht:

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in seiner derzeitigen Form ist verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber hat bis 31.12.2008 das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu ändern.
(Siehe: BVG, Beschluss vom 07.11.2006 Az 1 BvL 10/02)

Länder:

Der Bundesrat stimmte Anfang Dezember 2008 ohne Änderungen dem Gesetz zu, das der Bundestag beschlossen hatte. Bayern und Baden-Württemberg, zwei Bundesländer mit den höchsten Einnahmen an Erbschaft- und Schenkungsteuer, enthielten sich der Stimme.

Erbschaftsteuer 2006
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http://www.erben-und-steuern.de/index.htm, aktualisiert: 07.11.2009

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